Die Heizlastberechnung ist europaweit gemäß EN 12831 einheitlich geregelt. Ziel ist dabei die Berechnung der Norm-Heizlast. Dies vollzieht sich sowohl auf einer raum- oder zonenweisen Grundlage, um die Heizflächen entsprechend auszulegen als auch auf Grundlage der gesamten Heizungsanlage, um den Wärmeerzeuger adäquat auszulegen.
Bei einer fehlerhaften bzw. unrealistischen Heizlastermittlung werden Heizungsanlagen falsch dimensioniert, was neben höheren Anschaffungskosten durch Einbußen in der Effizienz zu höheren Betriebskosten führt. Daher erfordert eine Heizlastberechnung ein gutes Gespür und Expertise. Unsere enerpremium®-Experten stehen Ihnen zur Verfügung.
Die raumweise Heizlastberechnung ist die Grundlage für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist im Rahmen einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus von der KfW vorgeschrieben. .