Sowohl die EnEV (Energieeinsparverordnung) als auch die Normen zum Wärmeschutz (DIN 4108-2 sowie DIN 4108-3) schreiben eine dauerhaft luftdicht ausgeführte Gebäudehülle vor. Dies ist insbesondere erforderlich, um Tauwasserbildung in der Konstruktion zu vermeiden.
Es empfiehlt sich zudem, die Einhaltung der Empfehlungen des Luftdichtheitskonzeptes durch einen begleitenden Blower-Door-Test zu überprüfen. Wir erstellen für Sie bei Bedarf das Luftdichtheitskonzept und führen außerdem Luftdichtigkeitsprüfungen durch.