BEG-Nachweise

Neben der Energieberatung oder der Energieausweis-Erstellung geht es in unserer täglichen Arbeit auch um die KfW-Nachweis-Erstellung.

 

Schriftliche Nachweise sind eine wichtige Voraussetzung, um Fördermittel zu erhalten. Die enerpremium® GmbH  bzw. unser Experten-Netzwerk sorgt hierbei für einen reibungslosen Ablauf und überprüft für Sie Ihre vorliegenden Angebote mit Blick auf die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, die die KfW verbindlich vorgibt und damit eine zentrale Fördervoraussetzung darstellen.

 

Dadurch erhalten Sie vor Maßnahmenbeginn eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Auswahl von geeigneten Anbietern.

 

Wichtiger Hinweis: Im Zuge der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen die Anträge noch vor dem eigentlichen Beginn des Vorhabens erfolgen. Bitte beginnen Sie mit der Maßnahmendurchführung erst nach der KfW-Förderzusage. Planungs- und Beratungsleistungen gelten hingegen nicht als Vorhabenbeginn! Als Vorhabenbeginn zählt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Damit ist also der Vertragsschluss mit dem ausführenden Unternehmen bzw. Fachunternehmer als Vorhabenbeginn definiert.  

 

 

Die KfW kümmert sich seit dem 01.01.2021 nicht mehr um die Zuschüsse. Das Programm "Energieeffizient Sanieren" wurde in der Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen (Programm-Nr. 430) eingestellt. Die Effizienzhaussanierung über das Programm 430 wurde hingegen Ende Juni 2021 eingestellt und seit dem 01.07.2021 durch das Programm 461 abgelöst. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen müssen nun beim BAFA (BEG) beantragt werden.

 

In Bezug auf die KfW-Kreditprogramme 151/152 und 153 gab es bei Wohngebäuden zu Jahresbeginn 2021 noch eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2021. Am 01.07.21 wurden die Programme 151, 152 und 153 dann final eingestellt und unter dem neuen BEG in modifizierter Form weitergeführt. Die neuen KfW-Programme sind bei den Kreditprogrammen nun die KfW-Programme 261/262. Wichtiger Hinweis für Sanierer: Der Effizienzhausstandard 115 wird seit dem 01.07.21 nicht mehr gefördert! 

 

Wir können Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln helfen. Unsere Energieberater sind ausgewiesene Energieeffizien-Experten und sind in der Liste entsprechend eingetragen. 

 

Regional agieren wir als Energieberatungsunternehmen vordergründig in Weyhe, Stuhr und Bremen. Bei größeren Projekten sind wir aber auch bundesweit aktiv.

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