Blower-Door-Test

Luftdichtigkeitsprüfungen dienen der Qualitätssicherung

Ist Ihr Alt- oder Neubau ausreichend effizient gedämmt?

 

Mit unserem innovativen und DIN-zertifizierten Blower-Door-Testverfahren (=Luftdichtigkeitsmessung) überprüfen wir die Arbeiten von Handwerkern und erstellen entsprechende Zertifikate.

 

So können Sie Garantieansprüche noch rechtzeitig geltend machen und Undichtigkeiten frühzeitig und punktgenau erkennen.

 

Mit einem Blower-Door-Test wird die Luftwechselrate ermittelt. Die Luftwechselrate muss sich dabei in einem gesetzlich definierten Korridor bewegen, so dass abschließend ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt werden kann, welches die Luftdichtheit schriftlich dokumentiert.  

 

Gerne führen wir den Blower-Door-Test auch gemeinschaftlich mit dem Bauherren und den beteiligten Handwerkern durch. Auch eine zusätzliche Innenthermografie ist möglich.

 

Empfehlenswert ist es, den Test schon frühzeitig – also noch vor der Fertigstellung eines Hauses – durchzuführen, da sich so eventuell festgestellte Mängel noch leichter beheben lassen. Als guter Zeitpunkt gilt die Zeit zwischen der Montage der Dampfsperre und der Unterkonstruktion für die Gipskartonplatten/Trockenbauplatten im Dachgeschoss. Der Innenputz muss aufgebracht und der Estrich muss verlegt sein. Die Haustür, Fenster und Fensterbänke sollten auch bereits montiert sein. Siphons sollten mit Wasser gefüllt sein, Türen zu unbeheizten Räumen müssen vorhanden sein, Rollläden müssen eingebaut und abgedichtet sein und falls vorhanden sollte die Luke zum Spitzboden fertig eingebaut sein. Alle Durchdringungen nach außen oder zu unbeheizten Räumen müssen abgedichtet sein (auch provisorisch möglich).

 

Bei einem KfW-Effizienzhaus 55 bzw. KfW-Effizienzhaus 70 ist der Blower-Door-Test im Rahmen der KfW-Förderung verbindlich vorgeschrieben.

 

Ihre Blower-Door-Test-Vorteile im Überblick:

 

  • Verbesserung der Ausführungsqualität der Handwerksleistungen
  • Zuverlässiger Nachweis, um Qualitätsmängel zu beweisen und ggf. Garantieansprüche geltend zu machen
  • Funktionssicherung von Lüftungsanlagen
  • Gezielte und zerstörungsfreie Ortung unerwünschter Leckagen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar bzw. erkennbar sind sowie Vereinfachung der Fehlersuche
  • Frühzeitige Vermeidung von Bauschäden
  • Einhaltung von Förderbedingungen

 

 

Ob Weyhe, Stuhr, Bremen oder Bundesweit bei Großprojekten

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