Seit dem 01. Juli 2009 ist der Energieausweis für Gewerbeimmobilien (so genannte Nichtwohngebäude) verbindlich gemäß EnEV vorgeschrieben. Die EnEV 2014 wurde zum 01.11.2020 vom neuen Gebäudeenergiegesetz - kurz GEG - abgelöst. Das GEG ist folglich die aktuell gültige Gesetzesgrundlage für die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises bei einem Nutzerwechsel. Bei Nichtwohngebäuden besteht im Bestand gemäß GEG eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis - bei Neubauten hingegen ist der Bedarfsausweis obligatorisch. Für den Verbrauchsausweis müssen die relevanten Verbrauchsdaten vorhanden und klar zuordenbar sein, was in der Praxis nicht immer automatisch der Fall ist.
Wichtig ist auch die Beachtung der Anzeigepflicht der Energiekennwerte in kommerziellen Anzeigen, die seit dem 01.05.2014 gilt. Mit einem gültigen Energieausweis vermeiden Sie Abmahnungen und Bußgelder.
Wenn Sie einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude benötigen, können wir Ihnen gerne ein Angebot erstellen. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0421 / 96 01 330.