Energieberatung für Hausverwalter

Wir bieten Hausverwaltungen eine persönliche, faire, und umfassende Energieberatung, die verständliche Informationen und Analysen bietet und damit klare Entscheidungshilfen und Handlungsempfehlungen unter ökonomischen und ökologischen Aspekten garantiert. Insgesamt bezieht sich unsere Beratung sowohl auf die Optimierung der Energieeffizienz als auch auf den Einsatz alternativer umweltverträglicher Energien, um einen fairen Einklang zwischen finanziellem Erfolg und Umweltschutz zu erzielen.

 

Das BAFA hat die Förderkonditionen für die "Energieberatung Wohngebäude" (ehemals: "Vor-Ort-Beratung") erfreulicher Weise deutlich verbessert. Die Energieberatung, die sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser bezieht, wird mit 80 Prozent der Beratungskosten bzw. maximal 1.300 Euro bezuschusst. Bei Mehrfamilienhäusern beträgt der Zuschuss hingegen maximal 1.700 Euro. Wohnungseigentümergesellschaften erhalten zusätzlich bei einer Präsentation des Energieberatungsberichtes auf einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung 500 Euro pro Beratung.

 

Voraussetzung für die BAFA-Förderung ist, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das betreffende Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegt. Der Kunde muss Eigentümer des Objektes sein, um eine Förderung zu erhalten.

 

Die geförderten Gebäude müssen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Bei ausschließlicher Wohnnutzung muss sich die Beratung auf das gesamte Gebäude beziehen. Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohn- und Nichtwohnanteil) bezieht sich die Beratung nur auf den Wohnanteil. Mit der Beratung darf zudem erst nach der Beantragung der Förderung begonnen werden. Die Auftragserteilung bzw. der Vertrag ist erst wirksam, wenn die Förderzusage der Bewilligungsbehörde vorliegt. 

 

Sprechen Sie uns gerne an! Wir klären Ihre offenen Fragen schnell und zuverlässig!

 

Ihre Energieberatungsvorteile im Überblick:

 

  • Staatliche Zuschüsse für die Energieberatung
  • Nachhaltige Steigerung der Energieeffizienz und damit Kosten- und Wettbewerbsvorteile
  • Attraktive Renditen
  • Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen
  • Zugang zu Fördermitteln
  • Verstärkter Umweltschutz im Sinne einer Corporate Social Responsibility (CSR)
  • Identifikation von energetischen Kostentreibern
  • Entscheidungssicherheit
  • Investitionssicherheit

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