Förderung von Querschnittstechnologien

Das BAFA-Förderprogramm „Querschnittstechnologien“ hat zwei Förderbausteine: Die „Einzelmaßnahmen“ und die so genannte „Optimierung technischer Systeme“ (oder auch synonym "Systemische Optimierung" genannt). Die Einzelmaßnahmenförderung ist bezüglich der Netto-Investitionskosten auf einen Höchstbetrag von maximal netto 30.000 Euro beschränkt. Insofern bietet sich mit Blick auf höhere Investitionskosten im BAFA-Kontext nur eine Förderung über den Baustein „Optimierung technischer Systeme“ (Zuwendung liegt bei maximal 100.000 Euro pro Antragsteller bzw. bei im Antrag inkludierten Maßnahmen zur Optimierung industrieller oder gewerblicher Pumpensysteme bei maximal 150.000 Euro) an. Dieses Programm kann jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens zwei Querschnittstechnologien gefördert werden sollen, ein Energieeinsparkonzept im Rahmen einer detaillierten Energieberatung erarbeitet wird und die Endenergieeinsparung bei mindestens 25 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand des technischen Systems liegt und entsprechend nachgewiesen wird. Ferner müssen die förderfähigen Kosten 20.000 Euro übersteigen. Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn es sich dabei um hocheffiziente Maßnahmen im Sinne der BAFA-Mindesteffizienzkriterien handelt.

 

Antragsberechtigt sind sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 100 Mio. Euro. Neu ist, dass nun auch große Unternehmen ab 500 Beschäftigte antragsberechtigt sind.

 

Wichtig: Um die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist ein Energieeinsparkonzept erforderlich!

 

Die systemische Optimierung bzw. "Optimierung technischer Systeme" umfasst alle Anlagen- bzw. Anlagenteile, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern. Förderfähige Maßnahmen neben dem Ersatz der Querschnittstechnologie müssen sich somit unmittelbar positiv auf die Energieeffizienz des betrachteten (Teil-)Systems und die ausgetauschte Querschnittstechnologie auswirken.  Im Rahmen einer systemischen Optimierung sind Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen unter Einhaltung der BAFA-Richtlinie in folgenden Querschnittstechnologien förderfähig:

 

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
  • Wärmerückgewinnungs- beziehungsweise Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt
  • Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen (Ausnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen)

 

Der BAFA-Energieberatungszuschuss beträgt 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten und ist auf maximal 3.000 Euro begrenzt, so dass sich die Energieberatungskosten erheblich reduzieren.

 

Eine umfassende Energieberatung wird alternativ über das neue BAFA-Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ mit bis zu 80 Prozent gefördert.  

Wie hoch ist der Zuschuss im Förderbaustein "Systemische Optimierung"?

Die Höhe der Zuwendungen ist abhängig von der nachgewiesenen Endenergieeinsparung.

 

1.) Bei einer nachgewiesenen Endenergieeinsparung von mehr als 35 % gilt:

  • Förderung in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Förderung in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen

 

2.) Bei einer nachgewiesenen Endenergieeinsparung von 25 % bis zu 35 % gilt:

  • Förderung in Höhe von 20% der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Förderung in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen 

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