ENergieberatung Wohngebäude / Vor-Ort-Beratung

Unsere Energieberatung für überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Bestandsgebäude wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) staatlich gefördert, so dass sich für Sie erhebliche Vergünstigungen ergeben (Voraussetzung: Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss für das betreffende Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegen). Die Beratung kann sich wahlweise auf eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen und Einzelmaßnahmenkombinationen beziehen. Wir erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gemäß BAFA-Programm "Energieberatung Wohngebäude".

 

Das BAFA hat die Förderkonditionen für die "Energieberatung Wohngebäude" (zuvor sog. "Vor-Ort-Beratung") mit Wirkung zum 01. Januar 2020 erfreulicher Weise deutlich verbessert. Zudem gibt es seit dem 01.01.2021 einen zusätzlichen iSFP-Bonus, der die ohnehin bereits hohen BAFA-Zuschüsse zusätzlich um 5% erhöht.   

 

Zu den Förderkonditionen:

 

Die Förderung im Programm "Energieberatung Wohngebäude" erhöht sich bei Ein- und Zweifamilienhäusern von bisher maximal 800 Euro auf 1.300 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich die Förderung von maximal 1.100 Euro auf 1.700 Euro. Wohnungseigentümergesellschaften erhalten zusätzlich bei einer Präsentation des Energieberatungsberichtes auf einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung einen Bonus in Höhe von 500 Euro pro Beratung.

 

Die in der Energieberatung enthaltene Fördermittelberatung zeigt alle relevanten Fördermöglichkeiten auf und spielt für Finanzierung der geplanten Maßnahme/n eine wichtige Rolle.

 

Voraussetzung für die BAFA-Förderung ist, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das betreffende Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegt. Der Kunde muss Eigentümer des Objektes sein, um eine Förderung zu erhalten.

 

Die geförderten Gebäude müssen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Bei ausschließlicher Wohnnutzung muss sich die Beratung auf das gesamte Gebäude beziehen. Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohn- und Nichtwohnanteil) bezieht sich die Beratung nur auf den Wohnanteil. Mit der Beratung darf zudem erst nach der Beantragung der Förderung begonnen werden. Die Auftragserteilung bzw. der Vertrag ist erst wirksam, wenn die Förderzusage der Bewilligungsbehörde vorliegt. 

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